Der CSR-Bericht ist ohne Zweifel in den letzten Jahren zu einem zentralen Kommunikationsinstrument für viele, vor allem große, Unternehmen geworden. 79 % der 250 weltweit größten Unternehmen veröffentlichen laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG einen Stand-alone CSR-Report. Einer aktuellen deutschen Studie der Blackpoint Communications GmbH zufolge veröffentlichen 27 Unternehmen des DAX30 CSR-Publikationen.
Tun sie dies freiwillig oder gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung von CSR-Berichten in Europa?
Für alle Länder der Europäischen Union gilt die Richtlinie 2003/51/EG, die den Artikel 46 der Richtlinie 78/660/EWG dahingehend ändert, dass auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in den Lagebericht aufgenommen werden sollen – zumindest wenn es für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage der Gesellschaft erforderlich ist.
In Deutschland und Österreich ist die Richtlinie im HGB (§§ 289, 315) resp. UGB (§§ 243, 267) umgesetzt. Genauso vage, wie es schon in der Richtlinie formuliert ist: Große Kapitalgesellschaften müssen im Lagebericht auch über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wie Umwelt- und Arbeitnehmerbelange berichten – soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind.
Und wie sieht es außerhalb der deutschsprachigen Grenzen aus?
Frankreich war das erste Land, in welchem börsennotierte Unternehmen gesetzlich zum Veröffentlichen von CSR-Informationen verpflichtet wurden. Der Fokus, der 2001 beschlossenen Regelung („new economic regulations” bzw. „nouvelles régulations économiques”), liegt auf Umwelt- und Arbeitnehmerinformationen sowie dem lokalen Engagement. Die Berichtsindikatoren umfassen beispielsweise die Themen Arbeitsstunden, Weiterbildung, Energieeffizienz oder verursachte Umweltschäden. Im Laufe dieses Jahres wird darüber beraten, die Berichtspflicht auf eine größere Anzahl von Unternehmen auszudehnen.
Oftmals wird England als Vorreiter des CSR-Reporting betrachtet. Ein Unterschied zum Status Quo im deutschsprachigen Raum zeigt sich aber nur in Teilbereichen. Mit dem „Companies Act 2006“ wurden vor allem die Anforderungen der oben genannten EU-Richtlinie umgesetzt. Ein Unterschied zu Deutschland/Österreich besteht darin, dass der „Companies Act 2006“ explizit eine Berichtspflicht börsennotierter Unternehmen über „social and community issues (including information about any policies of the company in relation to those matters and the effectiveness of those policies)“ normiert. Ein großer Unterschied wird durch den „Climate Change Act 2008“ erzielt. Dieser verpflichtet mittlere und große Unternehmen zukünftig, die eigenen CO2 Emissionen zu erfassen und dann darüber zu berichten.
In Dänemark stimmte das Parlament am 16.12.2008 dem „Act amending the Danish Financial Statements Act (Report on social responsibility for large businesses)“ zu und verpflichtete die größten staatlichen und privaten Unternehmen, ab 2010 (für das Geschäftsjahr ab 1.1.2009) CSR-Informationen in ihre Jahresberichterstattung aufzunehmen. Das CSR-Engagement an sich bleibt weiterhin freiwillig. Engagieren sich die Unternehmen nicht, müssen sie dies aber explizit benennen. Ein eigener CSR-Bericht, Berichterstattung im Internet oder im Geschäftsbericht – über das WO kann jedes Unternehmen selbst entscheiden. Das WAS ist vorgegeben: über die CSR-Politik, deren Umsetzung, Ergebnisse und Zukunftserwartungen sollte berichtet werden. Die CSR-Berichterstattung muss wie der Geschäftsbericht geprüft werden. Der Executive Director des UN Global Compact, Georg Kell, kommentierte die Regelung: „It is my hope that this bill will become a model for others to follow.“
Die 55 staatlichen Unternehmen Schwedens wurden am 29.11.2007 durch die Einführung der „Guidelines for external reporting by state-owned companies“ verpflichtet, CSR-Informationen zu kommunizieren. Die Unternehmen mussten bis spätestens 31.3.2009 ihre ersten Berichte veröffentlicht haben. Die Publikationen haben sich an den G3-Richtlinien der Global Reporting Initiative zu orientieren. Dabei obliegt es den Unternehmen, ob sie einen eigenen CSR-Bericht publizieren oder die Berichterstattung in den Geschäftsbericht integrieren.
Dieser Überblick zeigt: es gibt bisher keine generell einheitliche CSR-Berichtspflicht in Europa.
Ob sich daran etwas in Kürze ändern wird, ist fraglich. Denn auf dem im Februar stattfindenden Review des Multistakeholder Forums der EU war die Frage, ob die Kommission Schritte zu einer verpflichtenden CSR-Berichtersattung unternehmen soll, besonders umstritten.
Hier stellt sich wieder einmal die generelle Frage: Braucht es eines Eingriffs des Staates? Aus unserer Sicht nicht. Sicherlich ist eine transparente und auch zeitnahe CSR-Berichterstattung dringend notwendig. Diese wird aber mehr und mehr vom Kapitalmarkt und den Stakeholdern eingefordert, so dass die Unternehmen über kurz oder lang nicht umhin kommen, über ihre Verantwortungsübernahme und gute Unternehmensführung zu berichten. Strategisch gut aufgestellte Unternehmen tun dies bereits jetzt. Sie wissen, dass nur durch aktive CSR-Arbeit ihr Unternehmen auf Dauer zukunftsfähig ist. Und darüber berichten sie gern.
Autor: Sebastian Rathner
Kontakt: anke.doebler@kirchhoff.de
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