Der CSR-Bericht ist ohne Zweifel in den letzten Jahren zu einem zentralen Kommunikationsinstrument für viele, vor allem große, Unternehmen geworden. 79 % der 250 weltweit größten Unternehmen veröffentlichen laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG einen Stand-alone CSR-Report. Einer aktuellen deutschen Studie der Blackpoint Communications GmbH zufolge veröffentlichen 27 Unternehmen des DAX30 CSR-Publikationen.
Tun sie dies freiwillig oder gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung von CSR-Berichten in Europa?
Für alle Länder der Europäischen Union gilt die Richtlinie 2003/51/EG, die den Artikel 46 der Richtlinie 78/660/EWG dahingehend ändert, dass auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in den Lagebericht aufgenommen werden sollen – zumindest wenn es für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage der Gesellschaft erforderlich ist.
In Deutschland und Österreich ist die Richtlinie im HGB (§§ 289, 315) resp. UGB (§§ 243, 267) umgesetzt. Genauso vage, wie es schon in der Richtlinie formuliert ist: Große Kapitalgesellschaften müssen im Lagebericht auch über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wie Umwelt- und Arbeitnehmerbelange berichten – soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind.
Und wie sieht es außerhalb der deutschsprachigen Grenzen aus?
Weiterlesen von ‘Der CSR-Bericht – Pflicht oder Kür in Europa?’