Mit der Finanzkrise kam die Kommunikationskrise – so wirkt jedenfalls die Zurückhaltung und Sprachlosigkeit vieler Unternehmen. Dies ist möglicherweise nicht nur Ausdruck der Unsicherheit über künftige Entwicklungen, sondern auch der Versuch, in der Kommunikation Kosten zu senken.
Aber die Kosten müssen durch effektivere Prozesse und den Verzicht auf überflüssige „Nice-to-have“-Aktivitäten gesenkt werden, anstatt durch nicht zielgerichtetes Sparen an den Botschaften und Mitteln. Dieses gilt insbesondere in Krisenzeiten, wenn der Dialog mit Investoren und Kreditoren durch fehlendes Vertrauen geprägt ist, aber auch im Aufschwung, wenn es um die Abgrenzung vom Wettbewerb bei Investoren geht.
„Entscheiden Sie sich für einen Dienstleister mit erfolgreichem Track Record!“
Weiterlesen von ‘Gute Kommunikation muss nicht viel kosten’

Dr. Kay Baden, Mitglied des Vorstands der Kirchhoff Consult AG
Am 20. Mai 2009 hat die BaFin eine Neufassung ihres Emittentenleitfadens veröffentlicht. Ergänzungen und Änderungen der Version von 2005 beruhen im Wesentlichen auf gesetzlichen Neuerungen durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz und dem neuen Risikobegrenzungsgesetz.
Außerdem flossen die Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis ein. Der Leitfaden enthält Gesetzestexte und konkretisierende Erläuterungen. Damit bildet der Leitfaden eine gute Orientierung für jede IR-Abteilung.
Zu den relevanten Änderungen gegenüber der älteren Fassung zählen der Umgang mit Stimmrechtsveränderungen, Veröffentlichungspflichten im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen und Änderungen zum Thema Ad-hoc-Mitteilungen.
Beim Thema Ad-hoc-Mitteilungen werden durch erweiterte Regelungen neue Fragen aufgeworfen. So wird die vom Unternehmen geäußerte Prognose anstelle der vom Kapitalmarkt erwarteten Zahlen als verbindliches Maß für die Prüfung der Ad-hoc-Pflicht angesehen. Aus unserer Sicht sind für die Reaktion des Aktienkurses auf eine neue Information aber in jedem Fall die Kapitalmarkterwartungen maßgeblich.
Dazu ein Beispiel: Die für große Zurückhaltung bei Prognosen bekannte XY AG prognostiziert für das laufende Geschäftsjahr ein Ergebnis von 90 Mio. Euro. Der Kapitalmarkt kennt seinen Tiefstapler und erwartet 100 Mio. Euro. Laut Emittentenleitfaden entstünde bei einem Ergebnis von 90 Mio. Euro keine Pflicht zur Ad-hoc-Meldung. Der Kurs würde bei diesen Zahlen aber gewiss deutlich sinken, da der Markt von 100 Mio. Euro Ergebnis ausgeht.
baden@kirchhoff.de
Trotz wirtschaftlicher Unsicherheit bleibt die Pflicht zum Prognosebericht

Jens Hecht, Mitglied des Vorstands der Kirchhoff Consult AG
Die aktuelle Wirtschaftskrise und die nur schwer einschätzbare künftige wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen die Prognosefähigkeit vieler Unternehmen. Nachdem bereits sämtliche DAX30-Unternehmen ihre Geschäftszahlen veröffentlichten, ging auch der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) der Frage nach, wie sich die Krise in der Prognoseberichterstattung im Konzernlagebericht widerspiegeln sollte.
Obwohl die wirtschaftlichen Unsicherheiten deutlich über das normale Maß hinausgehen, ist laut DSR ein vollständiger Verzicht auf den Prognosebericht nicht vertretbar. Es wird aber eingeräumt, dass Trendaussagen für das nächste Geschäftsjahr in einer allgemeinen und weniger konkreten Form dargestellt werden können. Zudem sind keine eindimensionalen Trendaussagen zu fordern, die sich lediglich auf eine Bezugsgröße beziehen. Alternativ können mehrdimensionale Trendaussagen auf Basis verschiedener Szenarien getroffen werden.
jens.hecht@kirchhoff.de

Die U.S. Securities and Exchange Commission, kurz: SEC, hat am Mittwoch den Grundstein für eine Neuausrichtung in der Finanzberichterstattung gesetzt: XBRL (eXtensible Business Reporting Language) soll in den USA künftig Standard für Geschäfts- und Quartalsberichte werden.
XBRL ist ein neues und frei verfügbares elektronisches Format für das Financial Reporting. Finanzinformationen werden nach einem festen Schema in einer bestimmten Reihenfolge für die elektronische Übermittlung und Weiterverarbeitung gespeichert. Zu den Informationen zählen beispielsweise Umsatz, Ergebnis oder Firmenname. Das Format optimiert die Entwicklung, Verarbeitung und insbesondere den Austausch von formalen (nicht inhaltlichen) Finanzinformationen. In XBRL aufbereitete Daten lassen sich vielseitig nutzen. Beispielsweise für den gedruckten Geschäftsbericht, behördliche Formulare, Tabellen auf Webseiten oder für die Kommunikation mit Kreditgebern.
Weiterlesen von ‘XBRL in der Finanzberichterstattung – Die SEC macht den Weg frei’
Globale Herausforderungen, Marken, Emotionen und Mitarbeiter sind vier Trendthemen in der internationalen Geschäftsberichterstattung. Unser Creative Director, Thorsten Greinus, schrieb hierzu kürzlich einen Beitrag fürs Going Public Magazin:
Nichts bewegend Neues – und weltweit? (PDF 532 KB)
Wir untersuchten kürzlich den Umfang, die Struktur und die Gewichtung der Inhalte der jährlichen Berichterstattung der weltweit grössten Unternehmen.In unserer Studie wurden die Reportings der sieben im Hinblick auf die Marktkapitalisierung grössten Unternehmen der Indizes DAX, FTSE, Dow Jones, SMI, Nikkei 225, S&P/TSX Composite Index sowie S&P Asia Top 50 analysiert. Untersucht wurden die Inhalte Unternehmensprofil, Corporate Governance, Performance und Corporate Social Responsibility. Im Ländervergleich zeigten sich erhebliche Unterschiede: Weiterlesen von ‘Schweizer Unternehmen legen in Geschäftsberichten die umfangreichsten Corporate Governance-Berichte vor’
DRS 16: Zwischenberichterstattung
DRS 16 konkretisiert die Vorschriften des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TUG) und der Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung (TranspRLDV), in denen Vorgaben zur Halbjahres- und Quartalsfinanzberichterstattung gemacht werden. DRS 16 regelt auch den laut TUG erstmals gesetzlich geforderten Zwischenlagebericht im Halbjahresfinanzbericht. Ferner werden die Zwischenmitteilung der Geschäftsführung sowie der so genannte „Bilanzeid“ konkretisiert.
Weiterlesen von ‘Deutscher Standardisierungsrat: Konkretisierung der Zwischenberichterstattung’

Seitdem die Mehrzahl der User mit DSL-Geschwindigkeit durchs World Wide Web surft, erlebt das Internet eine neue Lust an der Bewegung. Informationen werden zunehmend mit audiovisuellen Kommunikationsmitteln – kurz: AV-Medien – präsentiert. Im Vergleich zur klassischen Darstellungsform „Text und Foto“ können Videos und Audiodateien Botschaften authentischer und spannender transportieren – und sind durchaus auch seriös einsetzbar.
Weiterlesen von ‘Und … Aktion!’
Ein professionell aufbereiteter Online-Geschäftsbericht gehört mittlerweile zum Standard einer guten Investor-Relations-Website und nimmt für die Financial Community stetig an Bedeutung zu. Zudem bietet die Veröffentlichung im Internet einen bedeutsamen Mehrwert für Unternehmen und Investoren, da Informationen mit vergleichbar geringem Aufwand und ohne Zeitverzögerung einem unbegrenzten Kreis von Adressaten zugänglich gemacht werden können. Investoren, Kunden und Analysten können im Gegenzug jederzeit und von jedem Ort aus auf notwendige Informationen zugreifen. Weiterlesen von ‘Online-Geschäftsberichte: Information durch Interaktion’
Auch in der Finanzkommunikation setzen sich Designtrends durch

Die Entscheider in der Finanzbranche gelten nicht unbedingt als Vorreiter in Fragen gestalterischer Trends. Dass dennoch einige von ihnen Mut zur Gestaltung ihrer Finanzberichte fassen, verdeutlichen viele internationale Beispiele, die die Illustration für sich entdeckt haben. Weiterlesen von ‘Mut zum Strich’
Unternehmen investieren viel Zeit, Geld und Energie in die Veröffentlichung des jährlichen Geschäftsberichts. Über die Bedeutung und vor allem über den Nutzwert dieses Kommunikationsinstruments scheiden sich seit Jahren die Geister: Für die einen ist es der wichtigste Imageträger, für die anderen handelt es sich lediglich um eine rein zahlenorientierte Pflichtpublikation. Es stellt sich die Frage: Imageteil – ja oder nein? Zwei Standpunkte. Weiterlesen von ‘To image or not to image’
Über die Effizienz von Redaktionssystemen bei der Geschäftsberichtserstellung.

Die Idee ist einfach. Wann und wo immer ein Redakteur oder Grafiker im Geschäftsbericht eine Kleinigkeit ändern will, tut er dies online von seinem Rechner aus. Dies geht in der Regel aber nur mit Hilfe eines Redaktionssystems.Und das funktioniert so: Ein Redaktionssystem ermöglicht und organisiert die gemeinschaftliche Erstellung und Bearbeitung von Inhalten – vor allem Texte – von Publikationen. Weiterlesen von ‘Doppelt so schnell, halb so teuer?’
Die Erstellung des Geschäftsberichts dürfte für alle Beteiligten mittlerweile ein eingespielter Selbstläufer sein – sollte man meinen. Doch die stetig enger gesetzten Veröffentlichungstermine und steigenden Anforderungen an die Berichterstattung stellen immer größere Anforderungen an das Projektmanagement.
- 16 Unternehmen veröffentlichten vorläufige Zahlen
- 1,5 Tage wurde die Bilanzpressekonferenz im Durchschnitt vorverlegt
- 25 % der DAX-30-Unternehmen veröffentlichten in diesem Jahr später als 2007Rund
- 57 Tage liegen durchschnittlich zwischen Abschluss und Bilanzpressekonferenz
- 70 Tage liegen durchschnittlich zwischen Abschluss und GB-Veröffentlichung
Weiterlesen von ‘The same procedure as every year?’
Eine kritische Auseinandersetzung mit Konformität und Angst vor Eigenständigkeit in der Berichterstattung
Der Geschäftsbericht der Wiener Stadtwerke steht unter dem Motto „Wir gestalten mit“. Die MitarbeiterInnen des Unternehmens sowie BürgerInnen der Stadt Wien äußern sich zu den Aufgaben, Ideen und Ergebnissen, die den Konzern sowie die Stadt Wien im letzten Geschäftsjahr bewegt haben.
Weiterlesen von ‘Success follows concept!’
DSR 15a: Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht DRS 15a konkretisiert die Angaben gem. § 315 Abs. 4 HGB. Der „Konzernlageberichtsparagraph“ § 315 HGB wurde bereits am 8. Juli 2006 zur Umsetzung der EU-Übernahmerichtlinie entsprechend erweitert. Der Standard empfiehlt, alle übernahmerechtlichen Angaben unter einem gesonderten Gliederungspunkt des Lageberichts zusammenzufassen. Er konkretisiert die zu machenden Angaben und thematisiert, inwieweit Verweise zwischen Lagebericht und Anhang möglich sind.